Verwaltungsgericht: Kein Aufenthaltstitel bei gefälschten Integrationsnachweisen
Wer Integrationsnachweise fälscht, hat kein Recht auf die Erteilung eines dauerhaften Aufenthaltstitels. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat entsprechend den Eilantrag eines Mannes abgelehnt, der mithilfe von Urkundenfälschung eine dauerhafte Niederlassungserlaubnis erlangen wollte, wie es am Donnerstag mitteilte. Dieser hatte sich gegen eine Entscheidung der Ausländerbehörde gewehrt, die ihm weder Aufenthalts- noch Niederlassungserlaubnis ausstellen wollte. (Az. 2 K 3621/26)