Schließung von Jugendheimen in Brandenburg 2013: Betreiber steht Schadenersatz zu
Knapp 13 Jahre nach der erzwungenen Schließung von drei Jugendheimen in Brandenburg hat der Betreiber das Land erfolgreich auf Schadenersatz verklagt. Dieses habe rechtswidrig und schuldhaft seine Amtspflichten verletzt, erklärte das Landgericht Potsdam am Freitag. Bereits 2023 hatte das Verwaltungsgericht Cottbus entschieden, dass die Schließung rechtswidrig war. Es ließ sich demnach nicht feststellen, dass das Wohl der Kinder und Jugendlichen gefährdet gewesen sei.