OLG-Entscheidung: NSU-Mittäterin Zschäpe bleibt mindestens bis 2035 im Gefängnis
Die NSU-Terroristin Beate Zschäpe muss mindestens bis zum Jahr 2035 im Gefängnis bleiben. Das Oberlandesgericht München legte für die seit 2011 in Haft sitzende Zschäpe eine Mindestverbüßungsdauer von 24 Jahren fest, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Die Untersuchungshaft wird dabei berücksichtigt. Zschäpe räumte gegenüber dem Gericht ein, dass sie im Vorfeld von den NSU-Morden wusste.