Unfälle mit E-Scootern: Künftig haften bei Unfällen auch Vermieter
Opfer von Unfällen mit E-Scootern sollen künftig leichter an Schadenersatz kommen. Der Bundesrat stimmte am Freitag für einen Gesetzentwurf, wonach für E-Scooter künftig bei Unfällen die gleichen Haftungsregeln gelten sollen wie für andere Kraftfahrzeuge. Das Gesetz führt eine Haftung für die Vermieter der Roller ein - damit haftet bei selbstverschuldeten Unfällen künftig nicht mehr nur die Fahrerin oder der Fahrer eines E-Scooters.