Badische Presse - EuGH urteilt Donnerstag zu Schutzregelungen für Reiseveranstalter

Börse
Euro STOXX 50 0.62% 6462.22
MDAX 1.23% 32110.41
DAX 0.59% 26136.56
TecDAX 0.62% 4090.64
Goldpreis 2.33% 4680.6 $
SDAX 0.36% 18564.27
EUR/USD -0.03% 1.1678 $
EuGH urteilt Donnerstag zu Schutzregelungen für Reiseveranstalter
EuGH urteilt Donnerstag zu Schutzregelungen für Reiseveranstalter / Foto: © AFP/Archiv

EuGH urteilt Donnerstag zu Schutzregelungen für Reiseveranstalter

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg urteilt am Donnerstag (09.30 Uhr) zu Regelungen zum Schutz von Reiseveranstaltern während der Corona-Pandemie. In Frankreich konnten Veranstalter bei einer Vertragsauflösung zunächst einen Gutschein anbieten und mussten den Reisepreis erst erstatten, wenn dieser während einer 18-monatigen Laufzeit nicht eingelöst wurde. Französische Verbraucherschützer halten dies für unvereinbar mit der EU-Pauschalreiserichtlinie. (Az: C-407/21 UFC)

Textgröße:

In einem weiteren Fall mussten in der Slowakei Pauschalreisende einen wegen der Pandemie geänderten Vertrag oder aber eine angebotene Ersatzreise akzeptieren. Darin sah die EU-Kommission einen Verstoß gegen EU-Recht.(Az: C-540/21)

Y.Bauer--BP