Badische Presse - Berufungsprozess um Tod von Ersthelfer: Bewährungsstrafe für Autofahrer

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Berufungsprozess um Tod von Ersthelfer: Bewährungsstrafe für Autofahrer
Berufungsprozess um Tod von Ersthelfer: Bewährungsstrafe für Autofahrer / Foto: © AFP/Archiv

Berufungsprozess um Tod von Ersthelfer: Bewährungsstrafe für Autofahrer

Im Berufungsprozess um den Tod eines Ersthelfers auf einer hessischen Autobahn hat das Landgericht Darmstadt den Angeklagten zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Der 41-Jährige wurde unter anderem wegen fahrlässiger Tötung und mehrfacher fahrlässiger Körperverletzung schuldig gesprochen, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch sagte. Das Berufungsurteil fiel bereits am späten Dienstag.

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Laut den Vorwürfen fuhr der 41-Jährige im Mai 2022 auf der Autobahn 3 bei Rüsselsheim betrunken mit rund 120 Stundenkilometern in eine Unfallstelle ein. Der Angeklagte kollidierte dabei mit einem Ersthelfer, der sich tödliche Verletzungen zuzog.

Das Amtsgericht Groß-Gerau hatte den Angeklagten im Februar vergangenen Jahres zu drei Jahren Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Der Angeklagte wie auch die Staatsanwaltschaft legten dagegen Berufung ein.

O.Vogel--BP