Badische Presse - Vater bei Jagdausflug erschossen: Verfahren zur Unterbringung von 18-Jährigem

Börse
Goldpreis 0.59% 4181.3 $
DAX 0.72% 25437.08 €
Euro STOXX 50 0.44% 6269.98 €
TecDAX 0.94% 4108.82 €
SDAX 1.39% 18417.26 €
EUR/USD 0.26% 1.1252 $
MDAX 0.53% 30589.67 €
Vater bei Jagdausflug erschossen: Verfahren zur Unterbringung von 18-Jährigem
Vater bei Jagdausflug erschossen: Verfahren zur Unterbringung von 18-Jährigem / Foto: © AFP/Archiv

Vater bei Jagdausflug erschossen: Verfahren zur Unterbringung von 18-Jährigem

Weil er seinen Vater bei einem Jagdausflug erschossen haben soll, steht seit Freitag ein zur Tatzeit 18 Jahre alter Heranwachsender vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth. Die Staatsanwaltschaft will in dem Verfahren die Unterbringung des Angeklagten in der Psychiatrie erreichen. Sie geht davon aus, dass er aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig ist.

Textgröße:

Vater und Sohn unternahmen am 1. Mai bei Burgbernheim einen Jagdausflug. Dabei soll der 18-Jährige seinen Vater in einem Waldstück erschossen haben und somit einen Totschlag begangen haben. Das Gericht setzte zunächst nur zwei Verhandlungstage bis zum 3. Dezember an.

U.Berger--BP