Messerangriff auf Lehrerin in Essen: 17-Jähriger wegen Mordversuchen angeklagt
Die Bundesanwaltschaft wirft ihm Mordversuche vor: Sieben Monate nach den Messerattacken von Essen hat die Karlsruher Behörde den Tatverdächtigen angeklagt. Der damals 17 Jahre alte Kosovare Erjon S. soll nach Angaben vom Montag aus islamistischen Motiven Anfang September auf seine Lehrerin und einem ihm fremden Mann eingestochen haben. Beide Opfer wurden verletzt, überlebten aber.
S. soll außerdem den Hausmeister einer Grundschule, den er persönlich kannte, attackiert haben. Auch dieser wurde verletzt. Der Tatverdächtige folge einer islamistisch-dschihadistischen Ideologie, führte die Bundesanwaltschaft aus. Er habe in einen islamistisch motivierten Krieg gegen vermeintlich Ungläubige ziehen wollen. Den Hausmeister und die Lehrerin habe er als Opfer ausgewählt und außerdem möglichst viele Menschen jüdischen Glaubens töten wollen.
Am frühen Morgen des 5. Septembers 2025 soll S. sich mit einem langen Messer bewaffnet haben und zu einer Grundschule in Essen gegangen sein. Dort habe er mit der Faust auf den Hausmeister eingeschlagen, wie die Bundesanwaltschaft beschrieb, und den Mann zudem mit Pfefferspray attackiert. Dieser habe sich gewehrt, weshalb S. das Messer nicht habe benutzen können.
Wenig später sei er zu seinem Berufskolleg gegangen und habe dort die Lehrerin angegriffen. Er habe ihr mehrmals gezielt in den Oberkörper gestochen. Dann habe er sich auf die Suche nach weiteren Opfern gemacht und sei zweimal zur Alten Synagoge in Essen gegangen. Dort traf er den Angaben nach auf niemanden, der sich aus seiner Sicht als Tatopfer jüdischen Glaubens eignete. Stattdessen habe er einem ihm fremden Mann auf offener Straße einen Stich in den Rücken versetzt.
Um einer Festnahme zu entgehen und seinen sogenannten Märtyrertod zu provozieren, lief S. schließlich mit vorgehaltenem Messer auf Polizisten zu, wie die Bundesanwaltschaft ausführte. Diese schossen, S. wurde im Gesicht verletzt und festgenommen. Er sitzt in Untersuchungshaft. Über die Zulassung der Anklage gegen ihn wegen versuchten Mordes in drei Fällen, Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Nötigung entscheidet nun das Oberlandesgericht Düsseldorf.
N.Beck--BP