Badische Presse - 43 Jahre nach Tötung von Sexarbeiter in Hamburg: 61-Jähriger wegen Mordes verurteilt

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43 Jahre nach Tötung von Sexarbeiter in Hamburg: 61-Jähriger wegen Mordes verurteilt
43 Jahre nach Tötung von Sexarbeiter in Hamburg: 61-Jähriger wegen Mordes verurteilt / Foto: © AFP/Archiv

43 Jahre nach Tötung von Sexarbeiter in Hamburg: 61-Jähriger wegen Mordes verurteilt

Mehr als 43 Jahre nach dem gewaltsamen Tod eines transsexuellen Prostituierten in Hamburg hat das Landgericht einen heute 61-Jährigen zu sechs Jahren und drei Monaten Jugendstrafe verurteilt. Der Angeklagte wurde des Mordes schuldig gesprochen, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte den Mann im Januar 1983 in dessen Wohnwagen erschossen hatte.

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Nach den Ermittlungen soll der Angeklagte am 11. Januar 1983 im Hamburger Stadtteil St. Pauli zu dem als transsexueller Prostituierter tätigen Opfer ins Auto gestiegen sein. Beide fuhren anschließend zu einem Wohnwagen. Dort soll der Angeklagte dreimal mit einem Revolver geschossen haben. Das Opfer wurde am Kopf, an der Brust und am Oberschenkel getroffen. Der Prostituierte starb noch am Tatort an inneren Blutungen.

Das Urteil stützte sich dem Gerichtssprecher zufolge auf mehrere Indizien. So wurde die DNA des Angeklagten an einem Zigarettenstummel im Autoaschenbecher des Opfers gefunden. Zudem soll der Mann sowohl vor als auch nach der Tat im Besitz eines Revolvers und passender Munition gewesen sein, die zu der Tatwaffe und der verwendeten Munition passten.

Als weiteres Indiz wertete das Gericht eine Jacke mit Blockmuster im Chevronstil. Ein inzwischen gestorbener Zeuge hatte damals angegeben, jemanden mit einer solchen Jacke vom Stellplatz des Wohnwagens weggehen gesehen zu haben. Einen Tag später wurde der Angeklagte im Zusammenhang mit einer anderen Straftat mit einer entsprechenden Jacke angetroffen.

Die Kammer nahm die Mordmerkmale Habgier, Heimtücke und Ermöglichungsabsicht an. Nach der Anklage soll der Angeklagte dem Opfer damals Bargeld von mindestens 200 Mark entwendet haben. Die Staatsanwaltschaft beantragte in dem Verfahren eine Jugendstrafe von sieben Jahren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

P.Kuhn--BP