Badische Presse - Attentäter von Magdeburger Weihnachtsmarkt geht gegen Urteil vor

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Attentäter von Magdeburger Weihnachtsmarkt geht gegen Urteil vor
Attentäter von Magdeburger Weihnachtsmarkt geht gegen Urteil vor / Foto: © AFP/Archiv

Attentäter von Magdeburger Weihnachtsmarkt geht gegen Urteil vor

Der Attentäter vom Magdeburger Weihnachtsmarkt geht gegen das Urteil des Landgerichts vor. Die Verteidigung von Taleb A. legte Revision ein, wie eine Gerichtssprecherin in Sachsen-Anhalts Landeshauptstadt am Mittwoch sagte. Der Bundesgerichtshof (BGH) als oberstes deutsches Strafgericht muss das Urteil damit auf Rechtsfehler überprüfen.

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Der 51 Jahre alte A. war am Freitag vergangener Woche zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Magdeburger Landgericht sprach ihn nach 40 Verhandlungstagen unter anderem des Mordes in sechs Fällen und des vielfachen versuchten Mordes schuldig. Es stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Eine vorzeitige Entlassung aus der Haft ist damit praktisch ausgeschlossen, wenn das Urteil bestätigt wird.

Außerdem ordnete das Landgericht den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung an - diese wird am Ende der regulären Haft gerichtlich geprüft. Die Generalstaatsanwaltschaft forderte genau wie die Nebenklage für A. die Höchststrafe. Damit wäre die Sicherungsverwahrung direkt im Urteil verkündet worden. Die Verteidigung sah hingegen keinen Grund für eine Sicherungsverwahrung.

Nach Überzeugung des Gerichts war A. am 20. Dezember 2024 mit einem 340 PS starken Mietwagen über den gut besuchten Magdeburger Weihnachtsmarkt gerast und hatte dabei zahlreiche Besucher erfasst. Ein neunjähriger Junge und fünf Frauen im Alter von 45 bis 75 Jahren starben, mehr als 300 weitere Menschen wurden verletzt.

In dem Prozess räumte der Angeklagte zwar ein, einen Angriff geplant und auch das Auto gefahren zu haben. Er bestritt jedoch, Menschen gezielt überfahren zu haben. Der Auftritt des aus Saudi-Arabien stammenden Arztes war vor Gericht immer wieder wirr und von Verschwörungstheorien durchzogen.

Medienberichten zufolge wurde A. am Dienstag von Sachsen-Anhalt aus in ein Berliner Gefängnis verlegt. Wann der BGH in dem Fall entscheidet, war noch nicht bekannt.

X.Pfaff--BP