Mann muss nach Brandanschlag auf Berliner Kältebus in Psychiatrie
Nach einem Brandanschlag auf mehrere Busse der Berliner Kältehilfe für Obdachlose ist am Donnerstag ein Mann wegen einer der Taten verurteilt worden. Das Berliner Landgericht sah es als erwiesen an, dass der 43-Jährige eines der Fahrzeuge am 1. Januar 2026 mit Benzin übergoss und anzündete. Wegen einer psychischen Erkrankung gilt er jedoch als schuldunfähig. Die Kammer ordnete die Unterbringung in der Psychiatrie an.
Der Beschuldigte leide einem Sachverständigengutachten zufolge seit vielen Jahren unter paranoider Schizophrenie, sagte der Vorsitzender Richter Willi Thoms in seiner Urteilsbegründung. Er leide unter Verfolgungswahn, deshalb sei davon auszugehen, dass seine Steuerungsfähigkeit bei Ausübung der Tat aufgehoben war.
Die Brandstiftung an sich sei unstrittig, betonte Thoms. So habe der Beschuldigte nicht nur gestanden, ein Zeuge habe ihn auch teilweise beobachtet. Außerdem habe er das Feuerzeug noch bei sich gehabt und es seien Benzinanhaftungen festgestellt worden. Der Wagen sei durch den Brand unbenutzbar geworden, so Thoms. Der verursachte Schaden lag bei 70.000 Euro.
Es sei davon auszugehen, dass der 43-Jährige weitere Straftaten wie Brandstiftung oder Gewaltdelikte begehe, wenn er unbehandelt bleibe, so Thoms. In dem psychiatrischen Krankenhaus werde ihm nun mit Medikamenten und Therapie geholfen. Noch fehle es bei dem Wohnungslosen aber an Krankheitseinsicht.
Der Brandanschlag auf den Kältebus am 1. Januar war bereits der zweite innerhalb kurzer Zeit. Bereits in der Nacht zum 28. Dezember 2025 brannte ein Bus der Kältehilfe, wobei auch ein danebenstehendes Fahrzeug beschädigt wurde. Ein Zusammenhang zwischen beiden Taten konnte aber nicht nachgewiesen werden.
I.Fuchs--BP