Badische Presse - Erste Urteile in Prozess um riesiges Waffenarsenal in Wuppertal gefallen

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Erste Urteile in Prozess um riesiges Waffenarsenal in Wuppertal gefallen
Erste Urteile in Prozess um riesiges Waffenarsenal in Wuppertal gefallen / Foto: © AFP/Archiv

Erste Urteile in Prozess um riesiges Waffenarsenal in Wuppertal gefallen

Im Prozess um ein ausgehobenes Arsenal mit zahlreichen Kriegswaffen in einem Haus in Remscheid in Nordrhein-Westfalen sind am Mittwoch vor dem Landgericht Wuppertal zwei Angeklagte zu Haftstrafen verurteilt worden. Ein 38-Jähriger erhielt dreieinhalb Jahre Haft, ein 35-Jähriger zweieinhalb Jahre, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Der Hauptangeklagte, dem die Staatsanwaltschaft den Besitz des Waffenarsenals vorwirft, steht weiterhin vor Gericht.

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Die beiden Angeklagten wurden demnach unter anderem wegen Verstößen gegen das Waffen- und das Kriegswaffenkontrollgesetz verurteilt. Zuvor hatte es eine Verständigung zwischen den Angeklagten und der Staatsanwaltschaft gegeben. Darin wurde für umfangreiche Geständnisse ein geringerer Strafrahmen in Aussicht gestellt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Der 60-jährige Hauptangeklagte soll laut Anklage zahlreiche Kriegswaffen zum Weiterverkauf gelagert und an die beiden Mitangeklagten verkauft haben. Es soll sich laut Ermittlern um einen der größten Waffenfunde in Deutschland handeln.

In dem Waffenlager im Keller eines Hauses wurden unter anderem Sturmgewehre, Maschinenpistolen, Maschinengewehre sowie Pistolen, Revolver und Munition gelagert worden. Ein Teil der Waffen soll anschließend über die beiden Mitangeklagten weiterverkauft worden sein, darunter auch an verdeckt ermittelnde Polizeibeamte.

Bei mehrtägigen Durchsuchungen im vergangenen Oktober in dem Haus in Remscheid wurden rund 300 scharfe Schusswaffen und Munition beschlagnahmt. Daneben entdeckten die Ermittler auch Uniformen, Fotografien, Propagandamaterial und weitere Ausrüstungsgegenstände aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs.

Die Kellerräume sollen dabei als eine Art Museum genutzt worden sein. Dahinter befaden sich jedoch durch Zwischenwände und getarnte Türen verborgene Räume, in denen ein Teil des Waffenarsenals gelagert war.

Das Verfahren gegen die beiden Verurteilten wurde vor der Urteilsverkündung abgetrennt. Im Prozess gegen den Hauptangeklagten sind Verhandlungstage bis Ende Oktober angesetzt.

I.Fuchs--BP