Freispruch für neun Polizisten in Duisburger Prozess um Fesselung von Flüchtling
Neun Polizeibeamte sind im Prozess um die umstrittene Fesselung eines kurz danach gestorbenen Flüchtlings bei einem Einsatz in Nordrhein-Westfalen freigesprochen worden. Das Landgericht Duisburg sah nach umfangreicher Beweisaufnahme kein strafbares Verhalten der fünf Beamten und vier Beamtinnen, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch sagte. Die Fesselung in Bauchlage sei nach den Feststellungen zwar mitursächlich für den späteren Tod des 23-Jährigen, die polizeilichen Maßnahmen jedoch gerechtfertigt und verhältnismäßig gewesen.
Der Prozess drehte sich um einen Polizeieinsatz vom 6. Januar 2024 in einer Flüchtlingsunterkunft in Mülheim an der Ruhr. Der 23-jährige Flüchtling hatte laut Anklage in seinem Zimmer randaliert und Inventar beschädigt. Bei der polizeilichen Fesselung während des folgenden Einsatzes leistete er demnach erhebliche Gegenwehr.
Die Polizisten fesselten seine Hände und Füße mit Kabelbindern und hielten ihn etwa 13 Minuten in Bauchlage. Die Staatsanwaltschaft warf ihnen gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung im Amt vor. Der Tod des Manns war nicht Gegenstand der Anklage.
Das Gericht habe die Fesselung mit Kabelbindern zwar als nicht der üblichen Ausbildung entsprechend bewertet, sie aber durch das aggressive und randalierende Verhalten des 23-Jährigen für verhältnismäßig gehalten, sagte der Sprecher. Der 23-Jährige habe sich bei dem Einsatz massiv gewehrt und zwei Beamte verletzt. Weitere Verletzungen seien zu befürchten gewesen.
Der 23-Jährige hatte laut Gericht bereits mehrfach Polizeieinsätze in der Unterkunft ausgelöst. Wegen seines psychischen Zustands habe er zeitweise untergebracht werden müssen. Auch bei einem Einsatz wenige Tage zuvor soll er randaliert und psychisch auffällig gewesen sein.
Nach den Feststellungen des Gerichts war die Bauchlage mitursächlich für den Tod. Dieser sei angesichts des Erregungszustands und des Kokainkonsums des 23-Jährigen sowie einer bestehenden Lungenerkrankung jedoch nicht zu verhindern gewesen. Der Mann starb laut Anklage an einer Kombination aus Herzinfarkt und lagebedingtem Erstickungstod.
Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung plädierten auf Freispruch. Die Nebenklage strebte eine Verurteilung an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die Essener Polizei, bei der die neun Beamten beschäftigt sind, kritisierte nach dem Prozess eine aus ihrer Sicht erfolgte Vorverurteilung. Die Polizisten seien bereits "vor Abschluss des Verfahrens vorverurteilt, öffentlich als Rassisten diffamiert und für den Tod des Manns verantwortlich gemacht worden", hieß es in einer Erklärung. Auch für Polizeibeamte gelte die Unschuldsvermutung.
E.Becker--BP