Badische Presse - Höhere Pendlerpauschale, niedrigere Mehrwertsteuer: Kabinett beschließt Steuerentlastungen

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Höhere Pendlerpauschale, niedrigere Mehrwertsteuer: Kabinett beschließt Steuerentlastungen
Höhere Pendlerpauschale, niedrigere Mehrwertsteuer: Kabinett beschließt Steuerentlastungen / Foto: © AFP

Höhere Pendlerpauschale, niedrigere Mehrwertsteuer: Kabinett beschließt Steuerentlastungen

Die Pendlerpauschale soll ab 2026 steigen, die Mehrwertsteuer auf Speisen im Restaurant sinken, die Subventionskürzung für Agrardiesel zurückgenommen werden. Das Kabinett beschloss am Mittwoch den entsprechenden Entwurf des Steueränderungsgesetzes. Ziel sei, "möglichst breit dort weiter zu entlasten, wo die Krisen der vergangenen Jahre - die Corona-Pandemie oder steigende Energiekosten und Inflation - die Kosten für die Bürgerinnen und Bürger erhöht haben", erklärte das Bundesfinanzministerium.

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Die Pendlerpauschale soll demnach einheitlich auf 38 Cent ab dem ersten gefahrenen Kilometer steigen - bisher galt dieser Satz erst ab dem 21. Kilometer. Dies kostet den Staat im kommenden Jahr rund 1,1 Milliarden Euro, ab 2027 dann jährlich rund 1,9 Milliarden Euro, wie das Finanzministerium mitteilte.

Das Ministerium rechnete vor: Unter der Voraussetzung, dass die übrigen Werbungskosten bereits den Arbeitnehmerpauschbetrag überschreiten, seien das bei einem Arbeitsweg von zehn Kilometern und einer Fünf-Tage-Woche 176 Euro jährliche zusätzliche Werbungskosten. Bei 20 Kilometern würden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sogar um 352 Euro zusätzliche Werbungskosten jährlich entlastet.

Der Mehrwertsteuersatz auf Speisen in der Gastronomie soll ab Anfang 2026 von derzeit 19 auf sieben Prozent sinken. Neben klassischen gastronomischen Betrieben wie Restaurants sollen auch Bäckereien, Metzgereien und der Lebensmitteleinzelhandel, Anbieter von Dienstleistungen im Bereich Catering sowie Kita-, Schul- und Krankenhausverpflegung profitieren, erklärte das Finanzministerium. Die Steuersenkung soll demnach für niedrigere Preise sorgen. Insgesamt würden Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen um 3,6 Milliarden Euro jährlich entlastet.

Im Steueränderungsgesetz enthalten ist auch die Steuerentlastung für Agrardiesel. Sie werde vollständig wieder eingeführt, um eine finanzielle Entlastung der Betriebe zu erreichen, erklärte das Ministerium.

Die Ampel-Regierung hatte Ende 2023 im Zuge der Haushaltskrise Kürzungen bei den Agrardiesel-Subventionen beschlossen. Maßgeblich an dieser Entscheidung hatte sich die monatelange Protestwelle von Bäuerinnen und Bauern in Deutschland entzündet. Die vollständige Wiedereinführung der Agrardieselrückvergütung kostet nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums jährlich rund 430 Millionen Euro.

D.Meyer--BP