Badische Presse - US-Handelsgericht erklärt Trumps globalen Zoll von zehn Prozent für rechtswidrig

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US-Handelsgericht erklärt Trumps globalen Zoll von zehn Prozent für rechtswidrig
US-Handelsgericht erklärt Trumps globalen Zoll von zehn Prozent für rechtswidrig / Foto: © AFP/Archiv

US-Handelsgericht erklärt Trumps globalen Zoll von zehn Prozent für rechtswidrig

Erneuter Rückschlag für US-Präsident Donald Trump und seine Zollpolitik: Ein US-Handelsgericht hat die temporären weltweiten Zölle in Höhe von zehn Prozent für rechtswidrig erklärt. Trump könne sich dafür nicht wie geschehen auf ein Handelsgesetz von 1974 berufen, hieß es zur Begründung. Der globale Zoll war eingeführt worden, nachdem der Supreme Court im Februar den Großteil seiner Sonderzölle für unzulässig erklärt hatte.

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Das Handelsgericht in New York ordnete in seiner Entscheidung vom Donnerstag eine Umsetzung des Urteils binnen fünf Tagen an. Die klagenden Importeure müssten Rückerstattungen erhalten. Das Urteil gilt zunächst zwar nur für drei Kläger - zwei Unternehmen sowie den Staat Washington - aber es dürfte den Weg für weitere solche Entscheidungen ebnen.

Die US-Regierung kann gegen das Urteil Berufung einlegen, daher sind die unmittelbaren Folgen ungewiss. Trumps sektorspezifische Zölle auf Waren wie Stahl, Aluminium und Autos bleiben von der Entscheidung des Gerichts ohnehin unberührt.

Trump hatte sich bei der Einführung des einheitlichen Zolls auf Abschnitt 122 des Handelsgesetzes von 1974 gestützt, das sich um Zahlungsbilanzdefizite kümmert. Das Gesetz erlaubt umfangreiche Zölle, sofern die nationale oder wirtschaftliche Sicherheit des Landes bedroht sind.

Der fragliche Paragraf sei als Antwort auf eine "historische Krise" verabschiedet worden, als die Währungs- und Goldreserven der USA aufgebraucht gewesen seien, sagte Jeffrey Schwab vom Liberty Justice Center, das die Kläger vertrat, nach dem Urteil. Er begrüßte die Entscheidung. "Die USA haben ein Handelsdefizit, kein Zahlungsbilanzdefizit und sie haben auch kein Problem mit internationalen Zahlungen."

Der SPD-Europaabgeordnete Bernd Lange sprach von einem "bemerkenswerten" Urteil. "Die entsprechende Regelung wurde ursprünglich geschaffen, um Währungsschwankungen nach dem Ende des Goldstandards auszugleichen - nicht als Zollinstrument", erklärte er.

Die globalen Zölle von zehn Prozent gelten ohnehin nur bis Ende Juli, sollte der Kongress sie nicht verlängern. Die US-Regierung verfolgt daher bereits andere Wege, ihre Zollpolitik fortzusetzen. Nach dem Urteil des Supreme Court hatte Trump seine Regierung angewiesen, Untersuchungen gegen Dutzende Handelspartner einzuleiten, was zu neuen Importaufschlägen führen könnte.

Das Urteil ist insgesamt ein weiterer schwerer Schlag gegen Trumps Zölle, deren Ausweitung er sich seit Beginn seiner zweiten Amtszeit auf die Fahnen geschrieben hatte. Seit der Entscheidung des Supreme Court dringen Unternehmen auf Rückerstattungen. Die US-Zollbehörde schätzt, dass 330.000 Unternehmen betroffen sein könnten. Die gezahlten Zölle brachten dem US-Haushalt rund 166 Milliarden Dollar ein und könnten nun zurückerstattet werden.

Im Zollstreit mit der EU hatte Trump Brüssel erst am Donnerstag ein Ultimatum gesetzt. Sollte die EU das Handelsabkommen mit den Vereinigten Staaten nicht bis zum 4. Juli - dem US-Nationalfeiertag - vollständig umsetzen, würden die US-Importzölle für europäische Produkte "sofort auf viel höhere Sätze" steigen, erklärte er nach einem Telefonat mit EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. In seinem Onlinedienst Truth Social schrieb er, er habe bisher "geduldig abgewartet", dass die EU ihren Zusagen nachkomme.

Trump und von der Leyen hatten im vergangenen August bei einem Treffen in Schottland eine Einigung im Zollstreit erzielt. Die EU sagte unter dem Abkommen die Abschaffung von Zöllen auf zahlreiche US-Industrieprodukte zu, wenn die USA ihren allgemeinen Zollsatz für die EU bei 15 Prozent belassen. Die Europäer haben ihren Gesetzgebungsprozess bisher jedoch nicht abgeschlossen.

Q.Braun--BP