Badische Presse - EU beschließt Aufhebung von Sanktionen gegen zwei russische Oligarchen

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EU beschließt Aufhebung von Sanktionen gegen zwei russische Oligarchen
EU beschließt Aufhebung von Sanktionen gegen zwei russische Oligarchen / Foto: © SPUTNIK/AFP/Archiv

EU beschließt Aufhebung von Sanktionen gegen zwei russische Oligarchen

Wenige Stunden vor Auslaufen einer Frist für die Verlängerung der EU-Sanktionen gegen Moskau haben die Mitgliedstaaten sich darauf geeinigt, die Maßnahmen gegen zwei russische Oligarchen aufzuheben. Gleichzeitig wurden die EU-Sanktionen gegen rund 3000 Menschen und Organisationen um 36 Monate verlängert, wie am Dienstag aus Diplomatenkreisen verlautete. Bisher war eine Verlängerung um jeweils sechs Monate üblich.

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Nach Diplomatenangaben stimmte Lettland in dem Streit zu, sich zu enthalten, um die Einigung nicht weiter zu blockieren. Die Frist für die Verlängerung der Sanktionen wäre um Mitternacht ausgelaufen. Der Baltenstaat hatte die nun beschlossene Aufhebung der Sanktionen gegen die russischen Milliardäre Alischer Usmanow und Michail Fridman zuvor kategorisch abgelehnt.

Die EU hatte die Frist für die Verlängerung der Sanktionen bereits in der vergangenen Woche wegen des Streits um die Aufhebung der Sanktionen gegen Usmanow und Fridman auf Mitternacht in der Nacht zum Mittwoch verschoben.

Frankreich hatte auf die Aufhebung der Sanktionen gegen Usmanow gedrängt. Paris begründet seine Forderung mit Angelegenheiten "nationaler Sicherheit", ohne öffentlich Details zu nennen. Ein hochrangiger Diplomat in Brüssel sagte der Nachrichtenagentur AFP, Paris habe seine Forderung mit einem möglichen Abkommen über in Aserbaidschan festgehaltene französische Staatsbürger in Zusammenhang gebracht.

Diplomatenkreisen zufolge forderte Luxemburg die Streichung Fridman von der Sanktionsliste für den Fall, dass die EU einer Streichung Usmanows zustimme. Fridman hat Luxemburg wegen des Einfrierens seiner dortigen Vermögenswerte in Höhe von rund 16 Milliarden Euro verklagt.

Die nach dem russischen Überfall auf die Ukraine vor mehr als viereinhalb Jahren verhängten Sanktionen müssen einstimmig von den EU-Ländern verlängert werden. Die Sanktionen umfassen das Einfrieren der Vermögen sowie ein Einreise- und Geschäftsverbot.

T.Schmid--BP