Bayern will Erbschaftsteuer selbst festsetzen: Karlsruhe verhandelt über Klage
Die Erbschaftsteuer ist überall in Deutschland gleich geregelt. Ob stattdessen die Bundesländer ihre eigenen Regeln festsetzen sollten, prüfte das Bundesverfassungsgericht. Auf Antrag Bayerns verhandelte es am Montag über die einheitlichen Steuersätze und Freibeträge, die momentan der Bund vorgibt. Angesichts gestiegener Immobilienpreise vor allem im Süden hält die bayerische Landesregierung die Freibeträge für zu niedrig und die Steuern für zu hoch. (Az. 1 BvF 1/23)
Beim Erben ist der Freibetrag, auf den keine Steuer bezahlt werden muss, in allen Regionen gleich hoch. Für überlebende Ehepartner beträgt er eine halbe Million Euro, für Kinder 400.000 Euro. Eine Ausnahme gilt für bis zum Todesfall selbst bewohnte Eigenheime, wenn nahe Angehörige sie selbst beziehen und zehn Jahre lang bewohnen - in solchen Fällen wird gar keine Erbschaftsteuer fällig. Für weitere Verwandte wie Geschwister, Neffen oder Nichten gilt ein deutlich niedrigerer Freibetrag von 20.000 Euro.
Wie viele Steuern auf den Rest schlussendlich gezahlt werden müssen, hängt von der Höhe des Erbes und vom Verwandtschaftsgrad ab. Der Steuersatz liegt zwischen sieben und 50 Prozent. Das Aufkommen aus der Erbschaftsteuer kommt den Bundesländern zugute. In den vergangenen Jahren stieg es immer höher, wie Verfassungsrichterin Miriam Meßling beschrieb, die in dem Verfahren Berichterstatterin ist. Im Jahr 2010 waren es insgesamt 4,6 Milliarden Euro, 2025 schon 21,4 Milliarden Euro.
Das Grundgesetz sieht vor, dass der Bund das Gesetzgebungsrecht hat, wenn das notwendig ist, um gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland herzustellen oder die Rechts- oder Wirtschaftseinheit zu bewahren. Ob das bei der Erbschaftsteuer so ist, soll nun in Karlsruhe geklärt werden.
Bayern argumentiert, dass die einheitliche Regelung gerade die Unterschiede in der Finanzkraft der Länder verstärke, weil Grund und Boden in einigen Regionen deutlich teurer ist als anderswo. Die Landesregierung beklagte immer wieder, dass erbende Kinder in teuren Regionen ihr Elternhaus verkaufen müssten, um die Steuern bezahlen zu können.
"Die Freibeträge wurden 2009 festgesetzt, den Werten damals entsprechend", sagte Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU). Die Werte hätten sich seitdem aber vervielfacht, die Freibeträge seien gleich geblieben.
Die Befürworter einer einheitlichen Regelung befürchten dagegen einen "ruinösen" Unterbietungswettbewerb der Bundesländer untereinander um die niedrigste Steuer. Dieser könne zulasten der finanzschwächeren Länder gehen, sagte der parlamentarische Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Michael Schrodi (SPD). "Wer große private Vermögen erbt, muss sich auch in größerem Umfang an der Erbschaftsteuer beteiligen."
Der finanzpolitische Sprecher der Linken, Christian Görke, warnte: "Mit einer Regionalisierung der Steuer gäbe es bald milliardenschwere Umzüge, nur um Steuern zu sparen." Eine einheitliche Erbschaftsteuer sei ebensowenig verfassungswidrig wie beispielsweise die Einkommensteuer, argumentierte für die Grünen-Bundestagsfraktion deren Bevollmächtigter, der Göttinger Jurist Florian Meinel.
Im Einzelnen ging es in Karlsruhe um die Regelungen zur Bewertung von Grundbesitz, die Freibeträge bei Erbschaften und Schenkungen sowie die Steuersätze. Schon am Dienstag soll die nächste Verhandlung zur Erbschaftsteuer folgen, dann soll das Gericht die Privilegien für Firmenerben prüfen. Urteile wurden für diese Woche noch nicht erwartet. Meistens fallen sie einige Wochen bis Monate nach der mündlichen Verhandlung.
X.Maier--BP