Badische Presse - Grundsätzliche Maskenpflicht im Flugzeug in der EU fällt

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Grundsätzliche Maskenpflicht im Flugzeug in der EU fällt
Grundsätzliche Maskenpflicht im Flugzeug in der EU fällt / Foto: © Rob Engelaar/AFP

Grundsätzliche Maskenpflicht im Flugzeug in der EU fällt

Die EU hat ihre Empfehlungen zu Corona-Regeln für Fluggäste gelockert. Ab Montag müsse das Tragen einer Maske im Flugzeug und in Flughäfen keine Pflicht mehr sein, teilten die Europäische Flugsicherheitsbehörde EASA und die EU-Gesundheitsbehörde ECDC am Mittwoch mit. Trotzdem sei eine Maske weiterhin ein guter Schutz gegen die Übertragung des Coronavirus.

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Die EU-Empfehlung an die 27 Mitgliedsländer bedeutet nicht den automatischen Wegfall der Flugverkehr-Maskenpflicht in ganz Europa. Sie besteht vielmehr weiterhin dort, wo die nationalen Corona-Regeln das Tragen der Maske in öffentlichen Verkehrsmitteln vorsehen. Das ist etwa in Deutschland der Fall.

Der Internationale Luftfahrtverband Iata begrüßte die neuen Leitlinien der EU-Behörden. Die Empfehlungen würden die Notwendigkeit anerkennen, "von einer Notfallsituation zu einem nachhaltigeren Umgang mit Corona überzugehen".

Die EU-Behörden sprachen ihre Empfehlung angesichts einer gestiegenen Impfrate in den Mitgliedsländern aus. Die Infektionsrate und die Zahl der an einer Corona-Infektion sterbenden Menschen seien in der EU weiterhin hoch, warnten die EASA und die ECDC.

U.Schmid--BP