Badische Presse - Senegal beschließt Verdopplung von Höchststrafe für gleichgeschlechtliche Paare

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Senegal beschließt Verdopplung von Höchststrafe für gleichgeschlechtliche Paare
Senegal beschließt Verdopplung von Höchststrafe für gleichgeschlechtliche Paare / Foto: © AFP

Senegal beschließt Verdopplung von Höchststrafe für gleichgeschlechtliche Paare

Das Parlament im Senegal hat ein Gesetz zur Verdopplung der Höchststrafe für gleichgeschlechtliche Beziehungen verabschiedet. Der am Mittwoch fast einstimmig beschlossene Gesetzesentwurf sieht eine Haftstrafe von fünf bis zehn Jahren für homosexuelle Paare wegen "widernatürlicher Handlungen" vor. Bislang lag die Strafe bei ein bis fünf Jahren Haft.

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Menschen, die wegen der angeblichen Förderung oder Finanzierung von gleichgeschlechtlichen Beziehungen verurteilt werden, sollen unter der neuen Regelung mit drei bis sieben Jahren Haft bestraft werden können. Vorgesehen sind auch höhere Geldstrafen. Das neue Gesetz stellt außerdem jeden unter Strafe, der eine andere Person "ohne Beweis" eines Vergehens gegen die Regelungen bezichtigt. Der Gesetzesentwurf muss noch von Senegals Präsident Bassirou Diomaye Faye unterzeichnet werden, um in Kraft zu treten.

Senegalesische Medien hatten seit Februar nahezu täglich über Festnahmen im Zusammenhang mit dem LGBTQ-feindlichen Gesetz berichtet. Diese Festnahmen basieren oft auf Anschuldigungen und Handy-Durchsuchungen. Die Namen der Festgenommenen werden häufig öffentlich gemacht.

Im Senegal und vielen afrikanischen Ländern ist Homosexualität tabu. In mindestens 32 der 54 afrikanischen Länder sind gleichgeschlechtliche Beziehungen verboten und stehen unter Bestrafung. In Uganda, Mauretanien und Somalia droht bei Vergehen die Todesstrafe.

Die englische Abkürzung LGBTQ steht für lesbisch, schwul, bisexuell, transgender und queer.

I.Fuchs--BP