Badische Presse - Prien will Bezugszeit beim Unterhaltsvorschuss einschränken

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Prien will Bezugszeit beim Unterhaltsvorschuss einschränken
Prien will Bezugszeit beim Unterhaltsvorschuss einschränken / Foto: © AFP

Prien will Bezugszeit beim Unterhaltsvorschuss einschränken

Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) will die Bezugszeit beim Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende einschränken. "Vorgesehen ist unter anderem, den Unterhaltsvorschuss künftig für Kinder bis einschließlich 15. Lebensjahr zu gewähren", teilte ein Ministeriumssprecher am Sonntag auf Anfrage in Berlin mit. Zuvor hatte darüber die Nachrichtenagentur KNA berichtet.

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Prien wolle "zeitnah einen Gesetzentwurf zur Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes vorlegen", erklärte der Sprecher dazu weiter. Hintergrund seien die Sparvorgaben an den Bundeshaushalt. "Die Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss haben sich seit der Reform 2017 vervierfacht und der Unterhaltsvorschuss hat sich zu einem der größten Kostenfaktoren für die Kommunen entwickelt", gab der Sprecher zu bedenken.

Er betonte, es bleibe jedoch trotz der Kürzungen das Ziel der Regierung, Alleinerziehende verlässlich zu unterstützen, "insbesondere mit jüngeren Kindern, bei denen der Betreuungsaufwand besonders hoch ist". Zugleich solle "der Unterhaltsrückgriff verbessert werden, damit säumige Unterhaltspflichtige konsequenter in die Verantwortung genommen werden". In der Regel handelt es sich dabei um Väter.

Nach geltendem Recht besteht seit der Reform 2017 grundsätzlich ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres eines Kindes, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, nicht bekannt oder verstorben ist. Das Ministerium wies darauf hin, das vor dieser Reform die Leistung nur bis zum zwölften Geburtstag des Kindes sowie generell für höchstens 72 Monate gewährt worden sei.

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses beträgt seit Januar 2025 für Kinder bis zu fünf Jahren 227 Euro monatlich, für Kinder von sechs bis elf Jahren 299 Euro monatlich und für Kinder von zwölf bis 17 Jahren 394 Euro monatlich. Geleistete Unterhaltszahlungen werden davon abgezogen.

P.Kuhn--BP