
Urteil in Rheinland-Pfalz: Kopie von Testament bei Zweifel an Original unwirksam
Wird lediglich die Kopie eines Testaments vorlegt und nicht das Original, kann das einer Gerichtsentscheidung aus Rheinland-Pfalz zufolge nicht immer als wirksamer letzter Wille angesehen werden. Das gilt dann, wenn Zweifel daran bestehen, dass das Original wirksam aufgesetzt wurde, wie das Oberlandesgericht Zweibrücken am Mittwoch mitteilte. Mit der Entscheidung gilt eine Frau aus Rheinland-Pfalz nicht als Alleinerbin. (Az.: 8 W 66/24)